Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

E-Scooter zum Leihen in Berlin.

E-Scooter zum Leihen in Berlin. © ADFC

ADFC nimmt zur Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Stellung

Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf einer Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt. Der ADFC nimmt Stellung dazu und bewertet die vorgesehenen Änderungen zwiespältig.

Im Entwurf zur Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung begrüßt der ADFC zwar die verpflichtende Ausrüstung von Elektrokleinstfahrzeugen mit Blinkern und die erhöhte Anforderungen an die Sicherheit der Batterien sowie die Verbesserung der Parkständer im Interesse der Verkehrssicherheit. Die nahezu vollständige Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern sieht der ADFC hingegen kritisch.

Elektrokleinstfahrzeuge leisten keinen wesentlichen Beitrag zur Klima- und Verkehrswende, sondern ersetzen vor allem Wege, die ansonsten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt würden, und kannibalisieren damit den Umweltverbund. Hinzu kommt eine deutliche schlechtere CO2-Bilanz, insbesondere von gemieteten E-Tretrollern, so der ADFC und sieht Nachbesserungsbedarf, vor allem bei den folgenden geplanten neuen Vorschriften:

Mitbenutzung von Radverkehrsanlagen

Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) sind Kraftfahrzeuge. Der ADFC hatte ihnen bei ihrer Einführung die Mitnutzung der Radverkehrsinfrastruktur zugestanden und dafür aber einen entsprechenden Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur vorausgesetzt. Doch diese hat schon mit der Zunahme des Radverkehrs nicht Schritt gehalten. Die hinzugekommenen Elektrokleinstfahrzeuge haben daher den Überholdruck auf Radverkehrsanlagen zusätzlich verstärkt.

Keine Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern auf Gehwegen

Bisher konnten Gehwege und Fußgängerzonen mit einem eigenen Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben werden. Das wurde nur selten genutzt. Das Zusatzzeichen soll abgeschafft werden. In Zukunft soll stattdessen die Beschilderung „Radverkehr frei“ auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten. Diese nahezu vollständige Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern lehnt der ADFC ab. Für die Freigabe einzelner Gehwege muss im Interesse der Sicherheit des Fußverkehrs weiter das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ verwendet werden.

Auch die vorgesehene Ausnahme für Elektrokleinstfahrzeuge vom gesetzlichen Überholabstand (1,50 m) lehnt der ADFC ab. Sie kann den falschen Eindruck fördern, beim Überholen von Rad Fahrenden und zu Fuß Gehenden sei kein Mindestabstand erforderlich.

Parken auf Gehwegen

Das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen sollte aus Sicht des ADFC nicht liberalisiert werden. Zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs sollten Elektrokleinstfahrzeuge wie andere Kfz am Fahrbahnrand oder auf Parkplätzen abgestellt werden.

Bußgeldkatalog

Die geplante Erhöhung des Verwarnungsgeldes für die verbotene Personenbeförderung mit Elektrokleinstfahrzeugen auf 25 Euro ist zu begrüßen.

Gefährdungshaftung

Verbesserungsbedarf sieht der ADFC bei der Gefährdungs- und Halterhaftung für Kraftfahrzeuge. Zur Absicherung von Radfahrenden und Zu-Fuß-Gehenden gegen Unfallfolgen ist die Haftung des § 7 Straßenverkehrsgesetz auf Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h auszudehnen.

Zur vollständigen Stellungnahme des ADFC

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Mädchen auf dem Schulweg per Fahrrad

71 Prozent für bessere Schulradwege

Viele Menschen empfinden Schulwege als unsicher. Fast alle Bundesbürger:innen befürworten daher Maßnahmen, um mehr…

Alkohol und Radfahren

Radfahren unter Alkoholeinfluss

Alkoholkonsum und Radfahren ist keine gute Kombi. Schon eine einzige Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss kann den…

Radtour mit Enkelkindern.

Förderung des touristischen Radfernwegenetzes - „Radnetz Deutschland“

Das „Radnetz Deutschland“ ist eine Vision mit dem Ziel, deutschlandweit Premiumradrouten für den Fahrradtourismus auf…

Familienfreundlichste Stadt in Deutschland ist Wettringen.

Fahrradfreundlichkeit nur ausreichend

Im Herbst 2018 wollte der ADFC wissen, wie es um die Fahrradfreundlichkeit deutscher Städte und Gemeinden bestellt ist.…

Radverkehr stärken mit dem Nationalen Radverkehrsplan.

Nationaler Radverkehrsplan 2020

Anfang September 2012 beschloss das Bundeskabinett den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020. Er trat am 1. Januar 2013…

Leihräder in München

Bike-Sharing

Mit öffentlichen Fahrradverleihstationen kann der Radverkehrsanteil steigen. Die positive Wirkung: Mehr Menschen auf…

Auf dem Land Radfahren

Radfahren auf der Fahrbahn

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass Radfahren auf der Fahrbahn der…

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Radverkehr als Unifach

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer fördert an sieben Hochschulen Radverkehrsprofessuren. Die Förderzusagen wurden…

Fahrradfahren im täglichen Verkehr

Bekenntnis zur Trendwende im Verkehr: Nachgefragt bei Burkhard Stork

Die Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität“ soll helfen, bis 2030 pro Jahr etwa 70 Mio. Tonnen CO₂ im Verkehrssektor…

https://spielwiese.adfc.de/artikel/adfc-nimmt-zur-neufassung-der-elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-stellung

Bleiben Sie in Kontakt