Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Hier fehlt eine Fahrrad Abstellanlage

Hier fehlt eine Fahrrad Abstellanlage © ADFC | Dieter Schulz

Keine Parkverbote für Fahrräder

Für Fahrräder gibt es keine Parkverbote. Das Parken von Fahrrädern auf Gehwegen und Plätzen ist grundsätzlich erlaubt. Eine Stadt oder Kommune darf Fahrräder nicht einfach entfernen.

Das Fahrradparken gehört zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen. Auch das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen ist erlaubt, wenn Fußgängern oder Rollstuhlfahrern der Weg nicht versperrt wird. Spezielle Parkverbote für Fahrräder sieht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht vor.

Fahrradparkverbotsschilder in Fußgängerbereichen müssen deshalb nicht beachtet werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVG, 3 C 29.03). Fahrräder dürfen auch längs am rechten Fahrbahnrand parken, nach der StVO dürfen sie bei Dunkelheit dort aber nicht unbeleuchtet stehen.

Vorübergehend abgestellt

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschied, dass das Abstellen von betriebsbereiten Fahrrädern, auch von Mieträdern, zum Gemeingebrauch zählt. Sie dienten Zwecken des Verkehrs, wenn sie nur vorübergehend abgestellt seien (OVG Hamburg, 2 Bs 82/09).

Das Stehenlassen von Schrotträdern oder von Fahrrädern mit so großen Werbetafeln, dass sie sich nicht mehr als Verkehrsmittel nutzen lassen, zählt aber eindeutig nicht mehr zum Gemeingebrauch.

Haftung im Schadensfall unklar

Nicht immer ist eindeutig, wer für Schäden an einem umgestürzten Fahrrad haftet. Auch wenn der Fahrradnutzer zweifelsfrei feststeht, muss er nicht unbedingt für das Umstürzen einstehen. Dazu muss ihm ein Verschulden nachzuweisen sein. Das Amtsgericht Düsseldorf hielt bereits ein Abstellen nahe am Auto für schuldhaft. Schon diese leichte Fahrlässigkeit führe zur Haftung (45 C 8793/11).

Diese Rechtsprechung lehnt der ADFC ab: Das Urteil verwischt die Grenzen zwischen der verschuldensfreien Gefährdungshaftung, die für Kraftfahrzeuge vorgesehen ist, und der Haftung aus Verschulden von Radfahrern und Fußgängern. Wenn unklar bleibt, warum es umgekippt ist, haften nicht einmal Besitzer von umgestürzten Motorrädern.

Was ist mit Mieträdern?

Bei einem Mietrad ist nicht der Vermieter für Schäden verantwortlich, die durch unsachgemäß abgestellte Mietfahrräder entstanden sind. Er muss dem Geschädigten nur Auskunft über den Namen des möglichen Schädigers geben, urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main (30 C 1382/04-47).

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Fahrradweichen finden sich leider häufig in deutschen Städten.

ADFC-Position: Radfahrstreifen in Mittellage („Fahrradweichen“)

Die meisten schweren Unfälle von Radfahrenden passieren an Knotenpunkten. Fahrrad-Infrastruktur in diesem Bereich muss…

Unterschriftensammlung für die Verkehrswende Hessen.

Radentscheide in Deutschland

Mit über 50 Bürger- und Volksbegehren rütteln engagierte Menschen in Deutschland die Politik wach und bringen den…

Verkehrsschilder "Traktor frei" und "Fahrrad frei"

Traktor trifft Fahrrad: Verkehrssicherheit auf Wirtschaftswegen

Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrräder teilen sich oft asphaltierte Wirtschaftswege. Der ADFC gibt Ratschläge, wie…

Gemeinsam durch den Straßenverkehr

Nach den Radfahrübungen im Schonraum sollten Eltern und Kinder gemeinsam den Straßenverkehr erkunden. Dabei sind Eltern…

Städtische Verkehrsszene mit Fahrradinfrastruktur

StVO-Novelle: Steckbrief Tempo 30

Die neue StVO erleichtert Tempo 30 an Schulen, Kitas und Krankenhäusern – auch auf Bundesstraßen. Neu sind…

Radverkehr stärken mit dem Nationalen Radverkehrsplan.

Nationaler Radverkehrsplan 2020

Anfang September 2012 beschloss das Bundeskabinett den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020. Er trat am 1. Januar 2013…

Radfahrende in Bremen

Radverkehr in Bremen: Nachgefragt bei Ludger Koopmann

Bremen gilt neben Münster als die deutsche Fahrradstadt. Ludger Koopmann, stellvertretender ADFC-Bundesvorsitzender aus…

Geschützter Radfahrstreifen in Darmstadt Rheinstraße.

Geschützte Radfahrstreifen - Protected Bike Lanes

Mit geschützten Radfahrstreifen können schnell und kostengünstig attraktive Wege für den Radverkehr geschaffen werden.…

Parkschilder für spezielle Parkbereiche: Lastenfahrrad, E-Scooter, klassische Fahrräder und E-Mopeds/E-Roller

StVO-Novelle: Steckbrief Fahrradparken

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Fahrradparkplätzen im öffentlichen Raum. Kommunen können Kfz-Stellplätze…

https://spielwiese.adfc.de/artikel/keine-parkverbote-fuer-fahrraeder

Bleiben Sie in Kontakt