Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Fahrradampel

Fahrradampel © ADFC | April Agentur

Missachtung des Rotlichts an der Ampel

Für Radfahrende gilt entweder die Fahrbahnampel oder auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr. Egal welche Ampel gilt – bei Rot müssen Radfahrende anhalten.

Welches Ampelsignal gilt, hängt nicht davon ab, wo Radfahrende fahren müssten, sondern allein davon, ob sie auf der Fahrbahn oder auf einer Radverkehrsanlage unterwegs sind, unabhängig von einer Radwegbenutzungspflicht.

An den meisten Ampeln an Radwegen sind die Fußgängersignale inzwischen durch Kombischeiben ersetzt worden, die das Radverkehrs- und Fußgängersymbol gemeinsam zeigen, damit „Lichtzeichen für den Radverkehr“ vorhanden sind.

Ideal sind die Kombisignale jedoch nicht, weil sie keine Gelbphase zeigen. Hier werden Radfahrende zu Unrecht angezeigt, wenn sie unmittelbar nach dem Umspringen auf Rot den Fahrbahnrand erreicht haben. Der Bußgeldbescheid berücksichtigt dann nicht den Anhalteweg, der sich aus Reaktionszeit und Bremsweg zusammensetzt. Besonders dann, wenn der Vorwurf nicht auf einen qualifizierten Verstoß mit mehr als einer Sekunde Rotlicht lautet, sollte sich durch den Einspruch die Einstellung des Verfahrens erreichen lassen.

Sichtbarkeitsgrundsatz

Wie für Verkehrszeichen gilt auch für Signalanlagen der Sichtbarkeitsgrundsatz: Der Verkehrsteilnehmende braucht nur solche Anordnungen zu beachten, die ihm auf seiner Fahrt in Gestalt sichtbarer Verkehrs- oder Lichtzeichen begegnen und die er bei Anwendung der nötigen Sorgfalt ohne Weiteres wahrnehmen kann.

Rotlichtverstoß

Das Bußgeld für den einfachen Rotlichtverstoß liegt für Radfahrende bei 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmende dabei gefährdet sind es 100 Euro und mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 120 Euro zur Kasse gebeten. Zusätzlich wird ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.  

Einen Rotlichtverstoß begeht auch, wer zum Abbiegen die rote Ampel umfährt, indem er dazu einen Gehweg, andere Straßenteile oder ein Eckgrundstück benutzt und innerhalb des „geschützten Bereichs“ wieder auf die Fahrbahn einfährt. Dieser Schutzbereich ist größer als das Viereck zwischen den Ampelmasten.

Von der Fahrbahn aus mit den Zufußgehenden bei Rot links abzubiegen, ist für Radfahrende keine erlaubte Alternative: Rot gebietet „Halt vor der Kreuzung“, in diesem Fall vor der Haltlinie der durch Rotsignal geschützten Fußgängerfurt.

Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot

Bei Rot müssen Radfahrende anhalten. War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, als der Radfahrende sie überfahren hat, wird es teuer.

Das Bußgeld für Radfahrende liegt dann bei 100 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmende dabei gefährdet sind es 160 Euro und mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 180 Euro zur Kasse gebeten. Zusätzlich wird ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Den Schulweg alleine meistern

Tipps für den Schulstart

Kinder brauchen Bewegung. Aber nur jedes fünfte Kind fährt mit dem Rad zur Schule. Viel zu wenig, findet der ADFC und…

Gemeinsam mit dem Rad zur Schule.

Fahrgemeinschaften für Schulen und Kitas

Wege zur Schule oder in die Kita werden viel zu oft mit dem vermeintlich sicheren Auto zurückgelegt. Der Schulweg mit…

Radfahrer und Fußgänger

Ein Irrweg: Radfahren auf Gehwegen

Radfahrende, die auf dem Gehweg fahren und in einen Unfall verwickelt werden, haben vor Gericht schlechte Karten. Der…

Im Vordergrund mehrere E-Scooter eines Verleihs, im Hintergrund mehrere Fahrräder, einige Personen und Gebäude

E-Scooter und Co. auf Radwegen: Was müssen Radfahrende wissen?

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, ist seit dem 15. Juni 2019 in Kraft. Sie verweist E-Scooter und Co.…

Das digitale ADFC-Symposium wurde aus einem Studio mit zugeschalteten Expert*innen übertragen. Moderatorin Janine Steeger (vorne) führte durch das Programm. Im Hintergund zu sehen: Oben von links nach rechts Clyde Loakes (London), Silvia Casorrán (Barcelona), Jennifer Toole (Maryland). Unten von links: Daniel Zöhler (Bocholt), Martin Hikel (Berlin, verdeckt)

Erfolgreiches ADFC-Symposium zum Projekt InnoRAD

Ein digitales internationales Symposium präsentierte die Ergebnisse des InnoRAD-Projektes, das zwei Jahre lang…

Viele Menschen auf Fahrrädern. An einem Rad befindet sich eine große Fahne mit dem Wort "Radvolution" darauf.

ADFC ruft zur RADvolution auf!

Es ist Zeit für gute Straßen für alle. Es ist Zeit für mehr Platz fürs Rad. „Es lebe die RADvolution!“ – der Aufruf des…

Mann mit Rad

Entscheidungshilfe für den Fahrradkauf

Nur sinnvoll ausgestattete Fahrräder sind im Alltag wirklich praktisch. Der ADFC stellt Bewertungskriterien vor, mit…

Pop-up-Bike-Lane ADFC Köln

ADFC-Aktion: Pop-up-Bike-Lane

Eine Pop-up-Bike-Lane taucht plötzlich auf und vermittelt für ein paar Stunden ein Bild davon, wie Rad fahrende Menschen…

Großaufnahme eines Fahrradreifens, der auf Laub steht.

Rutschpartien auf Laub, Eis und Schnee

Wenn Radfahrende durch Laub, Eis und Schnee stürzen, beschäftigen sich unter Umständen auch Gerichte damit. Der ADFC hat…

https://spielwiese.adfc.de/artikel/missachtung-des-rotlichts-an-der-ampel

Bleiben Sie in Kontakt