Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Benutzungspflichtger Radweg

Benutzungspflichtger Radweg © ortlieb | pd-f

Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs

Radwege dürfen nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung besteht. Missachten Radfahrende allerdings eine bestehende Benutzungspflicht droht ein Bußgeld.

Bereits seit dem 1. September 1997 sieht die StVO das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen.

Auf einem so gekennzeichneten Radweg müssen Radfahrende fahren, auch wenn sie meinen, dass sie auf der Fahrbahn besser vorankommen würden. Die Benutzungspflicht gilt jeweils für die Fahrtrichtung, die mit dem Schild gekennzeichnet ist. Auf einem Radweg kann also auch Gegenverkehr angeordnet werden. Meist sind es Bordsteinradwege, die mit dem Radwegzeichen ausgeschildert sind.

Ignorieren Radfahrende die Benutzungspflicht droht ihnen ein Bußgeld von 20 Euro. Behindern sie dabei andere, sind es 25 Euro, bei Gefährdung 30 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 35 Euro zur Kasse gebeten.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Das Bild zeigt ein Diagramm eines verkehrssicheren Fahrrads mit detaillierten Beschriftungen seiner Sicherheitsausstattung unter dem Titel "Das verkehrssichere Fahrrad". Es werden verschiedene Sicherheitsmerkmale hervorgehoben und beschriftet. Zur Beleuchtung gehören ein weißer Scheinwerfer vorne, ein rotes Rücklicht hinten sowie ein Dynamo- oder Batterielicht. Bei den Reflektoren sind ein roter Großflächenrückstrahler mit Buchstabe "Z" hinten, ein weißer Rückstrahler vorne, je zwei gelbe Speichenrückstrahler oder weißes reflektierendes Material pro Laufrad an Speiche, Felge oder Reifen und zwei gelbe Rückstrahler je Pedal aufgeführt. Das Fahrrad verfügt über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine helltönende Klingel am Lenker. Zusätzlich wird erwähnt, dass zugelassene Reflektoren und Leuchten am Prüfzeichen zu erkennen sind, mit dem Beispiel "K 12345".

Das verkehrssichere Fahrrad

Sehen und gesehen werden – das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit.…

Unterschriftensammlung für die Verkehrswende Hessen.

Radentscheide in Deutschland

Mit über 50 Bürger- und Volksbegehren rütteln engagierte Menschen in Deutschland die Politik wach und bringen den…

Flüchtlingsarbeit im ADFC

Arbeit für Geflüchtete: Integrationsbeschleuniger

Schon immer bringen die Aktivitäten rund um das Fahrrad Menschen zusammen – das große ehrenamtliche Engagement im ADFC…

 Der Herzmuskel will ständig trainiert werden, z. B. durch Radfahren.

Konflikte auf Gehwegen und in Fußgängerzonen

Wenn Fußgängerzonen oder Gehwege nicht durch ein Schild für Radfahrende freigegeben sind, sind sie ausschließlich dem…

E-Scooter zum Leihen in Berlin.

ADFC nimmt zur Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Stellung

Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf einer Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt. Der…

Zum Start der Koalitionsverhandlungen fordert der ADFC mehr Radverkehr und Klimaschutz.

ADFC fordert: Klimaschutz und Radverkehr nach vorn bringen

Zum Start der Koalitionsverhandlungen fordert der ADFC den Radverkehr massiv zu stärken, um Klimaschutz und…

ADFC-Radreiseanalyse 2023: Keyvisual

ADFC-Radreiseanalyse 2023

Die ADFC-Radreiseanalyse 2023 zeigt: Der Radtourismus wächst und ist krisenfest. 2022 haben sich 4,6 Millionen Menschen…

Der ADFC testet Fahrradabstellanlagen auf ihre Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit.

ADFC-empfohlene Abstellanlagen: Geprüfte Modelle

Die ADFC-Empfehlung gilt nur für Modelle in unten stehender Ausführung. Die Reihenfolge der Listung stellt keine Wertung…

Radgesetz Bayern auf der RadlNacht 2018

Ein Rad-Gesetz für Bayern

Im Vorfeld der Landtagswahl im Oktober 2018 fordert der ADFC Bayern „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ und dass die…

https://spielwiese.adfc.de/artikel/nichtbenutzung-des-vorhandenen-beschilderten-radwegs

Bleiben Sie in Kontakt