Zusammen unterwegs mit E-Bike und E-Bike Lastenrad

Zusammen unterwegs mit E-Bike und E-Bike Lastenrad

E-Bike oder Pedelec? Rechte und Pflichten

Elektrofahrräder stehen hoch im Kurs bei den Verbraucher:innen. Der ADFC zeigt, wie sich Fahrräder mit Elektromotor von Fahrrädern ohne Motor rechtlich unterscheiden.

Elektrofahrräder sind in drei Klassen unterteilt: Pedelec, E-Bike und S-Pedelec. Nur das Pedelec ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Pedelcs sind Elektrofahrräder, die Radfahrende bis maximal 250 Watt während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen.

Für Pedelecs sind weder Versicherungskennzeichen, Zulassung oder Führerschein notwendig. Es besteht auch keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Das gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h.

Die schnellen Pedelecs, auch Schweizer Klasse oder S-Pedelecs genannt, gehören rechtlich zu den Kleinkrafträdern. Sie funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Für sie ist eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) sowie ein Versicherungskennzeichen und der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig. Damit ist in Deutschland ein Mindestalter von 15 Jahren vorgegeben. Im restlichen Europa liegt das Mindestalter bei 16 Jahren, unterhalb dieses Alters darf man außerhalb Deutschlands nicht fahren, auch nicht mit Führerschein. Zudem muss laut Vorschrift ein geeigneter Schutzhelm getragen werden.

E-Bikes sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten. Wird die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschritten, gelten diese Fahrzeuge als Kleinkraftrad (früher: Leicht-Mofa). Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung sind zum Fahren notwendig. Eine Helmpflicht besteht bei den E-Bikes nicht.

Wer darf was?

Auf Radwegen darf man mit dem schnellen Pedelec auch dann nicht fahren, wenn sie für Mofas frei gegeben sind. E-Bikes dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, wenn es das Zusatzschild „Mofas frei“ oder „E-Bikes frei“ erlaubt. Fahrräder und Pedelecs müssen nur dann auf dem Radweg fahren, wenn er benutzbar ist und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet.

Auch auf viele touristische und landschaftlich schöne Wege müssen E-Bike-Fahrende verzichten: Überall dort, wo ein Schild das Befahren mit Motorkrafträdern verbietet, dürfen nur Fahrräder und Pedelecs fahren.

In Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben sind, dürfen E-Bikes nicht in Gegenrichtung einfahren, Pedelecs schon. Die Unterschiede gelten auch für Waldwege, für Radfahrende freigegebene Fußgängerzonen und Fahrradabstellanlagen.

Auf dem Fahrrad und Pedelec ist eine höhere Promillegrenze erlaubt, während E-Bike-Fahrende den strengeren Grenzwerten für Kraftfahrzeugfahrer unterliegen.

Auch der Transport von Kindern in Anhängern ist ausschließlich für Fahrräder und Pedelecs erlaubt, mit einem E-Bike ist das verboten. In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu sieben Jahren aber auf allen Zweirädern mitgenommen werden.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Verkehrsschilder "Traktor frei" und "Fahrrad frei"

Traktor trifft Fahrrad: Verkehrssicherheit auf Wirtschaftswegen

Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrräder teilen sich oft asphaltierte Wirtschaftswege. Der ADFC gibt Ratschläge, wie…

Projekt MTB-Marathon Teil 1: Trainingsstart mit neuer Ausrüstung

Es geht los: Rad und einiges Material sind eingetroffen, erste Kilometer bei kalten Temperaturen gesammelt. Die Beine…

Ein  Mountainbike-Fahrer, verschmutzt und mit Startnummer am Lenker, sichtbar bis knapp oberhalb des Lenkers, fährt bergauf. Im Hinergrund ist ein weiterer Fahrer zu sehen.

Projekt Mtb-Marathon: Mountainbike und Zubehör im Langzeit-Fahrtest

Das Ziel: Ein Mountainbike-Marathon Mitte 2025. Vorbereitung und Teilnahme sind ein Stresstest für Fahrer und Material.…

Radfahrerin im Winter

Tipps zur Fahrradpflege im Winter

Schnee, Eis und Streusalz können Fahrrädern im Winter ordentlich zusetzen. Das ist nicht nur lästig, sondern kann auch…

Im Winter gilt: Warm anziehen - aber nicht zu warm. Das "Zwiebelprinzip" hilft.

Radfahren im Winter: Sicher unterwegs trotz Eis und Schnee

Immer mehr Menschen fahren auch im Winter Fahrrad. Damit Nässe, Schnee oder Glätte Radfahrende nicht ins Schleudern…

Auf Wintertour im Harz

Radfahren bei Eis und Schnee

Immer mehr Menschen wollen auch im Winterhalbjahr Radfahren. Das ist gut so, denn wenn das Tageslicht fehlt und der…

Eine Frau und ein Mann fahren bei Dunkelheit in der Stadt mit dem Rad.

Beleuchtung und Bekleidung im Winter

Wie schlecht sie bei Dunkelheit ohne Licht gesehen werden, unterschätzen viele Radfahrende. Es gilt: Sehen und gesehen…

Radfahrerin im Winter

Zuerst Radwege vom Schnee befreien

Radwege werden oft zuletzt geräumt, obwohl Kommunen nach einem Bundesgerichtshof-Urteil dazu verpflichtet sind,…

Radfahrer auf einem Brompton G-Line bei regenerischem Wetter in der Stadt.

Gesehen und Gefahren: Brompton mit Wachstumsschub

Das Brompton ist ein Faltrad-Klassiker und eigentlich längst aus dem Alter heraus, in dem man noch wächst. Aber trotzdem…

https://spielwiese.adfc.de/artikel/rechtliche-rahmenbedingungen

Bleiben Sie in Kontakt