Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Ablenkung durch Smartphone

Ablenkung durch Smartphone © iStock | itsajoo

Ablenkung durch Smartphones

Ablenkung im Straßenverkehr ist zunehmend ein Problem. Paragraf 23 StVO, der bisher vor allem in der Hand gehaltene Mobiltelefone betraf, wurde seit dem 19. Oktober 2017 deshalb erweitert. Was bedeutet das für Radfahrende?

Für Radfahrende bedeutet das: Sie dürfen „ein elektronisches Gerät der Kommunikation, Information oder Organisation“ während der Fahrt nicht benutzen, wenn sie es dazu aufnehmen oder halten.

Smartphones und Navis

Am Fahrrad angebrachte oder am Körper getragene Geräte können mit Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion verwendet werden, oder dann, wenn Bedienen und Nutzen nur eine „kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen“ erfordern.

Das Ablesen von Tacho, Navi oder Smartphone am Lenker „auf einen Blick“ ist damit erlaubt, aber nicht die Eingabe eines Fahrtziels während der Fahrt. Beim stehenden Fahrrad gelten die Einschränkungen nicht; Absteigen ist nicht notwendig.

Funkgeräte

Für Funkgeräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2020. Bis dahin dürfen Handfunkgeräte noch benutzt werden. Tourenleiter, die diese für die Begleitung von Radgruppen nutzen, empfiehlt der ADFC, Geräte mit Freisprecheinrichtung anzuschaffen.

Bußgelder

Das Verwarnungsgeld für einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO wurde für Radfahrende mehr als verdoppelt, von 25 auf 55 Euro (für Kraftfahrzeugführer: 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister).

Üblicherweise zahlen Radfahrende nach § 3 Abs. 6 der Bußgeld-Katalog-Verordnung nur Hälfte der Kfz-Beträge. Dass sie hier mehr zahlen, begründet das Bundesverkehrsministerium damit, dass für diesen vorsätzlichen Verstoß der Höchstbetrag unter der Bußgeldgrenze von 60 Euro ausgeschöpft werden sollte.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Radverkehr als Unifach

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer fördert an sieben Hochschulen Radverkehrsprofessuren. Die Förderzusagen wurden…

Pop-up-Bike-Lane ADFC Köln

ADFC-Aktion: Pop-up-Bike-Lane

Eine Pop-up-Bike-Lane taucht plötzlich auf und vermittelt für ein paar Stunden ein Bild davon, wie Rad fahrende Menschen…

eRad-Schnellweg Göttingen

ADFC-Position: Ein neues Verkehrsrecht für die Mobilität von heute und morgen

Mitte des 20. Jahrhunderts war die Förderung des motorisierten Individualverkehrs politisch gewollt. Das gesamte…

ADFC-Fachtagung 2018: Radverkehrsinfrastruktur

ADFC-Fachtagung 2018: Moderne Radverkehrsinfrastruktur

Rund 130 Fachleute und Verkehrsplaner trafen sich am 23. April zur Fachtagung „Moderne Radverkehrsinfrastruktur für alle…

Nebeneinander fahren

Ist das erlaubt? Nebeneinander und freihändig fahren

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Radfahrende hintereinander fahren müssen. Sie dürfen nebeneinander fahren, wenn…

Illustration InnoRAD Modale Filter

Modale Filter beruhigen Quartiere und schaffen Platz

Das ADFC-Projekt „InnoRAD“ stellt erfolgreiche Best-Practice-Beispiele der internationalen Radverkehrsförderung vor und…

ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

Nachgefragt bei: Ann-Kathrin Schneider zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Der ADFC hat ein Bündnis ins Leben gerufen, um den Druck auf die Politik zu erhöhen, das autofixierte…

Abstandsaktion Bremen 2018

Abstandsaktion in Bremen

Im April dieses Jahres gab es eine Aktion zur Verkehrssicherheit in Bremen: den roten Teppich für Radfahrende.

Geschützter Radweg

StVO-Novelle: Steckbrief Radfahrstreifen

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Radfahrstreifen. Kommunen können sie nun ohne den Nachweis einer besonderen…

https://spielwiese.adfc.de/artikel/ablenkung-durch-smartphones

Bleiben Sie in Kontakt