Nebeneinander fahren

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Ist das erlaubt? Nebeneinander und freihändig fahren

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Radfahrende hintereinander fahren müssen. Sie dürfen nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Freihändiges Fahren hingegen stellt ein Verkehrsrisiko dar und ist nicht erlaubt.

20 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie nebeneinander gefahren sind und dabei andere behindert haben. Haben sie andere gefährdet sind, es 25 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 30 Euro zur Kasse gebeten.

Ausnahme: Fahrradstraße

In Fahrradstraßen dürfen Radfahrende immer zu zweit nebeneinander fahren, ebenso dann, wenn sie einen „geschlossenen Verband“ (ab 16 Radfahrenden) bilden. Autos müssen dann hinter den Radfahrenden bleiben, wenn zum Überholen nicht genug Platz vorhanden ist.

Freihändig fahren

Freihändig Radfahren ist in Deutschland nicht erlaubt. Ohne Hand am Lenker haben Radfahrende während der Fahrt keine vollständige Kontrolle über ihr Fahrrad und können dadurch andere gefährden oder einen Unfall verursachen.

Wer dennoch freihändig fährt, dem droht ein Bußgeld von fünf Euro. Einhändiges Radfahren hingegen ist erlaubt, sofern der Radfahrende sein Fahrrad dabei vollständig unter Kontrolle behält.

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