Fröhliche Frau fährt auf Elektrofahrrad, im Hintergrund eine Kirche.

Elektrofahrräder haben einen großen Marktanteil erobert. © www.pd-f.de/Flyer

Elektroradtypen: Fahrrad oder Kraftfahrzeug?

Elektrorad ist nicht gleich Elektrorad: Fahrräder mit Zusatzantrieb sind in drei Klassen unterteilt, nur eine davon gilt rechtlich als ganz normales Fahrrad.

Die Bezeichnungen der unterschiedlichen Typen sind nicht gesetzlich definiert. Umgangssprachlich ist fast immer von E-Bike die Rede, gemeint ist damit der am weitesten verbreitete Typ des Elektrorads, das Pedelec. Dieser Begriff konnte sich jedoch nie so recht durchsetzen, denn „E-Bike“ ist wesentlich eingängiger, bezeichnet aber eigentlich eine andere Fahrzeugart.  

Elektrorad oder Elektrofahrrad sind die Oberbegriffe für Fahrräder mit Elektromotorunterstützung. In der Fachwelt haben sich folgende Bezeichnungen für die Kategorien etabliert: Pedelec, S-Pedelec oder Schnelles/Speed-Pedelec und E-Bike.

Pedelec

Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt Fahrer:innen mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren will, ist auf die eigene Körperleistung angewiesen.

Der Unterstützungsgrad kann meist in mehreren Stufen eingestellt werden. Sensoren messen, wie stark in die Pedale getreten und wie schnell gefahren wird, der Motor unterstützt dann je nach Einstellung die Tretbewegung. Wird nicht pedaliert oder schneller als 25 km/ gefahren, schaltet der Motor ab.

Die Definition eines Pedelecs ergibt sich aus § 1 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Man benötigt also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Für sie besteht zudem keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Dies gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h: Diese Funktion erlaubt es, das Rad zum Beispiel bergauf leichter zu schieben.

Pedelecs machen etwa 90 Prozent des Marktes für Elektroräder aus.

Die schnellen S-Pedelecs benötigen ein Versicherungskennzeichen. Damit ist ihre Power dann auch von außen ein wenig besser zu erkennen.
Die schnellen S-Pedelecs benötigen ein Versicherungskennzeichen. © www.pd-f.de/Haibike

Schnelle Pedelecs / S-Klasse

Die schnellen Pedelecs, auch S-Pedelecs oder S-Klasse genannt, gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Die Räder funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Die erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren beträgt bis zu 4 Kilowatt, ist aber auf das Vierfache der eingesetzten Leistung der Fahrerin oder des Fahrers begrenzt.

Für die schnelle Klasse ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzel-Betriebserlaubnis des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) notwendig. Das schnelle Elektrofahrrad braucht ein Versicherungskennzeichen. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ seit einigen Jahren die, die beim Mittreten erreicht wird, also bis zu 45 km/h.

Daraus folgt, dass Fahrer*innen mindestens 15 Jahre alt und in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein müssen, zudem müssen sie nach § 21a Abs. 2 StVO einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen. Gemeint ist damit generell ein Helm, der nach der ECE-Regelung Nr. 22 geprüft ist. Es ist aber fraglich, ob so ein Mofa- oder Motorradhelm sich für die körperliche Betätigung beim Fahren eines S-Pedelecs eignet.

Einige Helmhersteller haben mittlerweile Helme im Programm, die die Motorradnorm erfüllen, aber wesentlich leichter und besser belüftet sind. Damit eignen sie sich auf jeden Fall und haben nicht die Nachteile eines schweren und kaum belüfteten Motorradhelms.

Mit S-Pedelecs müssen Fahrer:innen die Fahrbahn benutzen, Radwege und alle anderen für Kraftfahrzeuge gesperrten Wege dürfen sie damit nicht befahren. Auf Radwegen darf man mit dem schnellen Pedelec auch dann nicht fahren, wenn sie für Mofas oder E-Bikes frei gegeben sind.

 

E-Bikes im engeren Sinn

E-Bikes im engeren Sinn sind die dritte Kategorie. Sie sind gesetzlich so definiert: „Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt“. Sie sind also mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten.

Wenn die Motorleistung von 500 Watt und ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt ist, besteht keine Helmpflicht. Aber auch dann sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Geburtsdatum vor dem 1. April 1965 zum Fahren notwendig.

Man ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen, wenn man schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren möchte. E-Bikes spielen am Markt kaum eine Rolle. Wenn von einem E-Bike die Rede ist, kann man also meist davon ausgehen, dass eigentlich Pedelecs gemeint sind.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Projekt MTB-Marathon Teil 1: Trainingsstart mit neuer Ausrüstung

Es geht los: Rad und einiges Material sind eingetroffen, erste Kilometer bei kalten Temperaturen gesammelt. Die Beine…

Ein  Mountainbike-Fahrer, verschmutzt und mit Startnummer am Lenker, sichtbar bis knapp oberhalb des Lenkers, fährt bergauf. Im Hinergrund ist ein weiterer Fahrer zu sehen.

Projekt Mtb-Marathon: Mountainbike und Zubehör im Langzeit-Fahrtest

Das Ziel: Ein Mountainbike-Marathon Mitte 2025. Vorbereitung und Teilnahme sind ein Stresstest für Fahrer und Material.…

Zusammen unterwegs mit E-Bike und E-Bike Lastenrad

E-Bike oder Pedelec? Rechte und Pflichten

Elektrofahrräder stehen hoch im Kurs bei den Verbraucher:innen. Der ADFC zeigt, wie sich Fahrräder mit Elektromotor von…

Radfahrer auf einem Brompton G-Line bei regenerischem Wetter in der Stadt.

Gesehen und Gefahren: Brompton mit Wachstumsschub

Das Brompton ist ein Faltrad-Klassiker und eigentlich längst aus dem Alter heraus, in dem man noch wächst. Aber trotzdem…

Eine Frau steht an einem Messestand und präsentiert ein Lastenrad.

Gesehen und Gefahren: Eurobike 2024

Nach ziemlich chaotischen Jahren auf dem Fahrradmarkt ist bei vielen Herstellern Entspannung zu spüren, aber auch…

 Entnahme eines Pedelec-Akkus am Mountainbike

Akku-Pflege und Nutzung

Der Pedelec-Akku versorgt den Motor mit elektrischer Energie. Je länger er durchhält, desto länger hält auch der…

Aufnahme des Crivit-Pedelecs auf freier Fläche.

Gesehen und Gefahren: Lohnt sich das? Ein Lidl-Rad unter der Lupe

Elektrofahrräder sind oft sehr teuer, die Versuchung, ein günstiges Modell zu kaufen, groß. Wir haben ein Elektrorad von…

Radfahrender Junge

Kinderfahrräder

Vom Laufrad bis zum echten Verkehrsmittel: Die Auswahl an Kinderrädern ist groß – und das erste eigene Rad fürs…

Der Schweizer E-Bike-Pionier Flyer hat viel zum Erfolg dieser Fahrradgattung beigetragen. Inzwischen blickt man auf 25 Jahre Erfahrung zurück.

Elektrorad-Kaufberatung

Vor dem Kauf eines Elektrofahrrads stellen sich zunächst dieselben Fragen wie beim Kauf eines normalen Fahrrads: Für…

https://spielwiese.adfc.de/artikel/elektroradtypen-fahrrad-oder-kraftfahrzeug

Bleiben Sie in Kontakt